Ablauf beim Verkauf: vom Inserat bis zum Notar
Vom ersten Gedanken bis zum Geld auf dem Konto vergehen meist drei bis sechs Monate. Das sind die Schritte – und was Sie dabei bezahlen.
- Rechnen und planen. Was ist die Immobilie wert, was bleibt nach allen Kosten? Wann endet die Zinsbindung, wann die 10-Jahres-Frist für die Steuer? Das klärt der Verkaufsrechner.
- Unterlagen sammeln. Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Die Checkliste hilft.
- Mit der Bank sprechen. Fragen Sie nach der genauen Vorfälligkeitsentschädigung und ob ein Pfandtausch möglich ist.
- Preis festlegen und Anzeige schreiben. Fotos, Beschreibung, Grundriss. In der Anzeige müssen die Pflichtangaben aus dem Energieausweis stehen (Art des Ausweises, Kennwert, Energieträger, Baujahr, Klasse).
- Besichtigungen. Lassen Sie sich vor einer zweiten Besichtigung eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers zeigen.
- Einigung und Notar. Der Käufer sucht in der Regel den Notar aus und zahlt ihn. Der Notar schickt den Vertragsentwurf. Bei Privatleuten soll er mindestens 2 Wochen vor dem Termin vorliegen. Lesen Sie ihn in Ruhe und fragen Sie nach, was unklar ist.
- Beurkundung. Beide unterschreiben beim Notar. Danach trägt das Grundbuchamt eine Vormerkung für den Käufer ein.
- Kaufpreis. Der Notar meldet, wenn alles bereit ist (Fälligkeit). Der Käufer zahlt dann meist direkt an Ihre Bank, damit der Kredit abgelöst wird, und den Rest an Sie. Ihre Bank gibt die Löschungsbewilligung für die Grundschuld.
- Übergabe. Schlüssel, Zählerstände, Übergabeprotokoll. Danach wird der Käufer im Grundbuch eingetragen.
Welche Kosten tragen Sie als Verkäufer?
| Maklerprovision (wenn mit Makler) | meist 2,5 bis 3,57 % |
| Vorfälligkeitsentschädigung (wenn Zinsbindung läuft) | sehr unterschiedlich |
| Löschung der Grundschuld (Notar und Grundbuch) | etwa 0,2 % der Grundschuld |
| Energieausweis (falls keiner vorhanden) | etwa 50 bis 600 € |
| Spekulationssteuer (in Sonderfällen) | siehe Ratgeber |
Grunderwerbsteuer, Notar für den Kaufvertrag und Grundbucheintrag zahlt in der Regel der Käufer.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich das Geld?
Meist zwei bis acht Wochen nach dem Notartermin, sobald der Notar die Fälligkeit mitgeteilt hat und der Käufer gezahlt hat.
Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten?
Nach der Beurkundung ist der Vertrag bindend. Rücktrittsrechte gibt es nur, wenn sie im Vertrag stehen, etwa wenn der Käufer nicht zahlt.
Weitere Ratgeber
Stand: November 2026 · Unverbindliche Information, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.