Verkaufsrechner

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, kann Steuer anfallen. Umgangssprachlich heißt sie Spekulationssteuer, im Gesetz „privates Veräußerungsgeschäft“ (§ 23 EStG). Für viele Verkäufer fällt sie aber gar nicht an.

Wann fällt keine Steuer an?

Wie wird der Gewinn berechnet?

Vereinfacht: Verkaufspreis minus Kosten des Verkaufs minus Anschaffungskosten. Zu den Anschaffungskosten zählen der Kaufpreis von damals, die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler) und größere Umbauten. Haben Sie vermietet, werden die Abschreibungen (AfA) abgezogen, die Sie in den Jahren steuerlich geltend gemacht haben. Das erhöht den Gewinn.

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, also so wie zusätzliches Einkommen.

Beispiel (gerechnet mit dem Verkaufsrechner): Wohnung im März 2019 für 200.000 € gekauft, 10 % Nebenkosten, seitdem vermietet, 2 % Abschreibung auf 75 % Gebäudeanteil. Verkauf im Dezember 2026 für 260.000 €, Makler 3,57 %.

Verkaufspreis260.000 €
Maklerprovision− 9.282 €
Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten)− 220.000 €
zurück: Abschreibungen der letzten knapp 8 Jahre+ 25.575 €
Steuerpflichtiger Gewinn56.293 €
Steuer bei 35 % persönlichem Steuersatzetwa 19.700 €

Würde dieselbe Wohnung erst ab April 2029 verkauft, wären die 10 Jahre vorbei und es fiele keine Spekulationssteuer an.

Sonderfälle

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Fall fragen Sie eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Zählt der Tag der Übergabe oder der Tag beim Notar?

Für die Frist zählt der Tag, an dem der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben wird – damals beim Kauf und heute beim Verkauf. Übergabe und Eintrag im Grundbuch spielen dafür keine Rolle.

Ich habe die Wohnung erst vermietet und wohne jetzt selbst darin. Muss ich zahlen?

Wenn Sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst darin wohnen, ist der Verkauf steuerfrei, auch wenn Sie vorher vermietet haben.

Muss ich den Verkauf in der Steuererklärung angeben?

Ja, wenn er innerhalb der 10 Jahre liegt und keine Ausnahme greift. Dafür gibt es die Anlage SO der Einkommensteuererklärung.

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Stand: November 2026 · Unverbindliche Information, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.