Maklerprovision: Was zahlt der Verkäufer?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatleute: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision meist zur Hälfte. Für Sie als Verkäufer heißt das in der Regel 2,5 bis 3,57 % vom Kaufpreis.
Die Regel seit 2020
Die Regeln stehen in §§ 656a bis 656d BGB. Sie gelten, wenn eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (auch mit Einliegerwohnung) an einen Verbraucher verkauft wird.
- Beide beauftragen den Makler: Die Provision wird zu gleichen Teilen geteilt.
- Nur Sie beauftragen den Makler: Der Käufer darf höchstens so viel übernehmen, wie Sie selbst zahlen – und erst, nachdem Sie Ihren Teil bezahlt haben.
- Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden (z. B. E-Mail).
Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbe gelten diese Regeln nicht. Dort ist frei verhandelbar, wer wie viel zahlt.
Wie hoch ist die Provision?
Feste Sätze gibt es nicht. Üblich sind zusammen 5,95 % bis 7,14 % vom Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer, also je Seite 2,975 % bis 3,57 %. Die Höhe ist verhandelbar, etwa bei hohen Preisen oder wenn Sie viel selbst übernehmen.
| Kaufpreis | 2,5 % | 3,0 % | 3,57 % |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 5.000 € | 6.000 € | 7.140 € |
| 300.000 € | 7.500 € | 9.000 € | 10.710 € |
| 450.000 € | 11.250 € | 13.500 € | 16.065 € |
| 600.000 € | 15.000 € | 18.000 € | 21.420 € |
Ihr Anteil als Verkäufer, Prozent vom Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer.
Was ein Makler übernimmt
Typisch sind: Preis einschätzen, Unterlagen besorgen, Fotos und Exposé, Anzeige, Anfragen beantworten, Besichtigungen, Bonität der Käufer prüfen, Verhandlung, Termin beim Notar vorbereiten und die Übergabe begleiten. Fragen Sie vorher, was genau dabei ist und wie lange der Auftrag läuft.
Ohne Makler verkaufen
Ohne Makler sparen Sie die Provision, übernehmen aber alle Aufgaben selbst. Rechnen Sie mit Zeit für Anfragen und Besichtigungen und mit Kosten für Energieausweis, Unterlagen und Anzeigen. Im Verkaufsrechner können Sie „Ohne Makler“ wählen und sehen den Unterschied sofort.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Provision zahlen?
In der Regel erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Kommt kein Verkauf zustande, fällt bei einem üblichen Maklervertrag keine Provision an.
Darf der Makler von beiden Seiten Geld nehmen?
Ja, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern aber nur zu gleichen Teilen. Er darf dann nicht mit einer Seite weniger vereinbaren als mit der anderen.
Ist die Provision steuerlich absetzbar?
Wenn beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, mindert die Provision als Kosten des Verkaufs den Gewinn. Sonst wirkt sie sich steuerlich meist nicht aus.
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Stand: November 2026 · Unverbindliche Information, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.